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💡 Sparerpauschbetrag nutzen: So behältst du mehr von deinen Kapitalerträgen

Wer spart oder investiert, möchte nicht nur Gewinne erzielen, sondern auch möglichst viel davon behalten. Der Sparerpauschbetrag ist dabei eines der wichtigsten Instrumente für Privatanleger, um legal Steuern zu sparen. Doch viele nutzen ihn nicht richtig – oder gar nicht. In diesem Artikel erfährst du, wie du den Pauschbetrag optimal einsetzt und was du speziell bei P2P-Krediten und Kryptowährungen beachten solltest.

Taschenrechner Geld Münzen

📌 Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerfreier Freibetrag für Kapitalerträge. Seit 2023 beträgt er:

  • 1.000 € pro Person

  • 2.000 € für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung

 

Bis zu diesem Betrag bleiben deine Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge steuerfrei – vorausgesetzt, du hast deiner Bank oder Plattform einen Freistellungsauftrag erteilt.

💶 Welche Kapitalerträge sind begünstigt?

Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, u. a.:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen, P2P-Krediten

  • Dividenden aus Aktien und ETFs

  • Ausschüttungen aus Fonds

  • Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren

  • Erträge aus Krypto-Staking oder Lending (wenn als Kapitalertrag behandelt)

 

📝 Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Damit der Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, musst du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag stellen – schriftlich oder online. Du kannst den Betrag auf mehrere Institute aufteilen, z. B.:

  • 500 € bei deiner Hausbank

  • 300 € bei deinem Broker

  • 200 € bei deiner P2P-Plattform (falls möglich)

 

Wichtig: Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, wird Abgeltungssteuer (ca. 26,375 %) von deinen Kapitalerträgen abgezogen – auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst!

🧾 Was, wenn du bei einer ausländischen Plattform investierst?

Plattformen wie Mintos, Bondora, PeerBerry oder Krypto-Börsen führen keine Abgeltungssteuer ab.

Das bedeutet:

  • Du musst alle Erträge in der Steuererklärung angeben.

  • Der Sparerpauschbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

  • Du kannst also den Betrag auch dort geltend machen – unabhängig vom Freistellungsauftrag.

 

📌 Tipp: Nutze Tools wie Portfolio Performance oder CoinTracking, um deine Kapitalerträge korrekt zu erfassen.

🧮 Beispielrechnung

Du hast im Jahr 2024 folgende Kapitalerträge:

  • 500 € Zinsen aus P2P-Krediten (Bondora)

  • 300 € Dividenden aus ETFs (Trade Republic)

  • 200 € Krypto-Staking-Erträge (Binance)

 

Gesamtertrag: 1.000 €

🔹 Mit Freistellungsauftrag oder Steuererklärung → keine Steuer
🔹 Ohne Freistellungsauftrag und ohne Angabe → ca. 263 € Steuerlast

⚠️ Häufige Fehler beim Sparerpauschbetrag

  • ❌ Freistellungsauftrag vergessen oder nicht aktualisiert

  • ❌ Pauschbetrag nicht sinnvoll auf mehrere Banken aufgeteilt

  • ❌ Erträge aus ausländischen Plattformen nicht angegeben

  • ❌ Günstigerprüfung nicht genutzt (wenn persönlicher Steuersatz < 25 %)

 

✅ Fazit: Einfacher Steuervorteil – clever nutzen

Der Sparerpauschbetrag ist ein gesetzlicher Bonus für alle, die sparen oder investieren – und kann dir jedes Jahr bis zu 263 € Steuerersparnis bringen. Stelle sicher, dass du ihn voll ausschöpfst, egal ob bei der Bank, deinem Broker oder über die Steuererklärung.

🔍 Extra-Tipp: Einmal im Jahr Freistellungsaufträge prüfen und ggf. neu verteilen – besonders, wenn du neue Konten oder Plattformen nutzt.

+49 (0) 1578 / 9081558

Mozartstr. 4

89407 Dillingen a. d. Donau

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