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💰 Kapitalerträge versteuern: Freibeträge & Abgeltungssteuer einfach erklärt

Ob Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, Dividenden aus Aktien oder Gewinne aus Fonds – Kapitalerträge sind schön, aber steuerpflichtig. Damit du nicht mehr Steuern zahlst als nötig, solltest du die wichtigsten Regeln rund um Freibeträge und die Abgeltungssteuer kennen. In diesem Artikel erfährst du, worauf du achten musst und wie du legal Steuern sparst.

Steuererklärung

📌 Was sind Kapitalerträge?

 

Als Kapitalerträge gelten unter anderem:

  • Zinsen (z. B. Tagesgeld, P2P-Kredite, Anleihen)

  • Dividenden (aus Aktien oder Fonds)

  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen

  • Erträge aus ETFs oder Investmentfonds

  • Einkünfte aus Kryptowährungen (z. B. Staking, Lending, Trading)

 

Alle diese Erträge sind grundsätzlich steuerpflichtig – unabhängig davon, ob sie von einer deutschen Bank, einer europäischen P2P-Plattform oder einer ausländischen Kryptobörse stammen.

💸 Abgeltungssteuer – Standardregel für viele Kapitalerträge

Kapitalerträge werden in Deutschland mit der sogenannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % belegt – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In der Regel landen wir bei etwa 26,375 %–28 % effektiver Steuerlast.

Diese Steuer wird von deutschen Banken automatisch abgeführt. Bei ausländischen Plattformen wie Mintos, Bondora oder Binance musst du dich selbst darum kümmern – meist über die Steuererklärung.

🧾 Sparerpauschbetrag: Dein steuerfreies Kapitalpolster

Seit 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren). Bis zu diesem Betrag bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei – aber nur, wenn du bei deiner Bank oder Plattform einen Freistellungsauftrag stellst.

Wichtig bei P2P & Krypto:
Ausländische Plattformen führen keine Steuern ab – du musst Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben und kannst dort den Sparerpauschbetrag geltend machen.

📊 Steuerpflicht bei P2P-Krediten

Erträge aus P2P-Krediten (z. B. Zinsen, Boni) gelten als Kapitalerträge. Die Besonderheit:

  • Sie stammen meist von ausländischen Plattformen, die keine Steuern abführen.

  • Du musst sie in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung angeben.

  • Du kannst dabei auch Verluste aus ausgefallenen Krediten geltend machen – sofern dokumentiert.

 

📌 Tipp: Führe ein Ertragsjournal oder nutze Tools wie Portfolio Performance oder P2P Income Tracker, um den Überblick zu behalten.

🪙 Kryptowährungen: Besonders, aber nicht ausgenommen

Bei Krypto-Investments gelten besondere Regeln:

  • Trading-Gewinne sind nach §23 EStG private Veräußerungsgeschäfte → steuerfrei nach 1 Jahr Haltefrist

  • Staking, Lending, Yield Farming = Kapitalerträge → nach 1 Jahr steuerfrei, davor steuerpflichtig

  • Airdrops oder Mining = teils sonstige Einkünfte → unterschiedlich zu bewerten

 

➡️ Auch hier gilt: Die Plattform führt keine Steuern ab. Du musst alle Erträge selbst deklarieren – idealerweise mit Hilfe spezialisierter Tools wie CoinTracking, Accointing oder Blockpit.

⚠️ Häufige Fehler vermeiden

  • ❌ Freistellungsauftrag vergessen (oder nur bei einer Bank gestellt)

  • ❌ Kapitalerträge aus P2P oder Krypto nicht angegeben

  • ❌ Gewinne falsch klassifiziert (z. B. Staking als steuerfrei behandelt)

  • ❌ Verluste nicht geltend gemacht

  • ❌ Keine Belege oder Nachweise aufbewahrt

 

🧠 Fazit: Kapitalerträge clever managen & Steuern sparen

Egal ob klassisch mit Dividenden oder modern mit Krypto & P2P: Kapitalerträge sind eine tolle Einkommensquelle – wenn du die steuerlichen Spielregeln kennst. Nutze Freibeträge, dokumentiere Erträge sauber und hol dir ggf. Tools oder Hilfe vom Steuerberater.

So bleibt mehr von deinem Gewinn – ganz legal.

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